Wenn der Uterus zur Allmende wird

Warum die staatliche Beeinflussung der Geburtenrate tragisch ist

Wenn unsere Vorfahren ein Grundstück in der Mitte ihres Dorfes gemeinschaftlich nutzen wollten, dann behandelten sie es bekanntlich als sogenanntes „Allmendegut“ – es gehörte niemandem alleine, sondern allen zusammen. So alt wie diese Allmende selbst ist hierbei allerdings zugleich ihr charakteristisches Problem, das in der einschlägigen Literatur unter dem Stichwort „Tragik der Allmende“ beschrieben wird: Will ein Mitglied der anonymen Miteigentümergemeinschaft zunächst noch warten, bis er seine Schafe zum Weiden auf die Allmende treibt, damit die Wiese sich vom vorherigen Grasen anderer erhole, dann riskiert er, dass ein dritter Dorfbauer ihm zuvorkommt. Da diesenfalls für seine Tiere gar nichts mehr zu fressen bliebe, muss er also unverzüglich handeln. Die Übernutzung der Allmende durch alle ist somit die Regel. Zuletzt bleibt karge Ödnis und für alle nichts mehr zu ernten. Anders gesagt: Die Tragödie aller Gemeingüter ist, dass das, was gemein ist, nie lange ein Gut bleibt.

Indem nun – mit dem Saarland voran – nicht mehr nur die Schul-, sondern auch die Kindergartenpflicht zum gesetzlichen Regelfall unseres Landes zu werden droht, gerät die Rolle der Frau als Mutter in einen wieder völlig neuen Kontext. Ihr Uterus wird gleichsam zur Allmende. Und dies kommt so:

In wohl allen traditionellen Kulturen gehört zum Selbsteigentum der Frau an ihrem Körper auch ihr individuelles Nutzungs- und Verfügungsrecht über den eigenen Uterus. Jedenfalls in unserem eigenen Kulturkreis ist dies mit Blick sowohl auf verbotene Zwangsehen, die Strafbarkeit von Vergewaltigung und die weitgehende Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch eine breit konsentierte Selbstverständlichkeit. In dem Maße jedoch, in dem die sogenannten kollektiven Sicherungssysteme – namentlich das der kollektivierten Altersversorgung im reinen Umlageverfahren – auf das Nachkommen weiterer Generationen existentiell angewiesen sind, kann die Entscheidung über das Ob und Wieviel von Nachkommen nicht mehr nur der individuellen Frau und ihrem individuellen Mann überlassen werden. Das Gemeineigentum an der Verfügungsmasse „Rentenbeitrag“ erfordert, dass auch die Ursachen dieses Beitrages – seine Einzahler – gemeinschaftlich verwaltet werden.

Dies nun erklärt das politische Interesse an der Generierung einer möglichst stabilen Bevölkerungszahl; sinkt die sogenannte Geburtenrate, entsteht administrativer Handlungsbedarf. Es müssen Anreize geschaffen werden, dass möglichst viele Frauen ihren Uterus wieder hinreichend gemeinschaftsdienlich einsetzen; sie sollen also Kinder gebären. Das intrauterine Geschehen wird so zur Sache auch der Allgemeinheit.

Der zunächst sanfteste Druck zum Einsatz des Uterus wird durch die üblichen finanziellen Anreize geschaffen: Frauen, die Kinder gebären, erhalten diverse staatliche Subventionen. Merken die Verwalter des Gemeininteresses jedoch, dass dieser erste Anreiz nicht hinreicht, um die zum Systemerhalt nötigen Nachkommen zu erzeugen, muss an anderen Stellschrauben des Gesamtkonstrukts gedreht werden. Weil die Mutter, die ihr eigenes Kind selbst betreut und erzieht, als Einzahlerin in die Sozialversicherungstöpfe bis auf weiteres ausscheidet, entsteht für die Sozialverwaltung ein Motiv, sie von dieser Tätigkeit zu entbinden. Im Idealfall für das Umlageverfahren gibt sie ihr Kind dann nämlich in die kostenpflichtige Betreuung Dritter und widmet sich selbst (wieder) ihrer vormaligen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Auf diese Weise bleibt sie dem Rententopf erstens selbst als Einzahlerin erhalten; zweitens zahlt sie das seinerseits sozialversicherungspflichtige Entgelt für ihre professionellen Betreuer; und – natürlich – drittens hat sie in der Gestalt ihres Kindes dem Verfahren einen weiteren künftigen Einzahler geboren.

Je früher es einer solchen Rentenallmende gelingt, die nachgeborenen Kinder dergestalt in sozialversicherungspflichtige Fremdbetreuung zu überführen, desto größer ist der systemerhaltende Nutzen des Konstrukts. Die Vorverlagerung der Schulpflicht in Form der Kindergartenpflicht auch auf das Klein- und Kleinstkindalter gerät so zur unmittelbaren Einnahmesteigerung für den allgemeinen Topf. Ergänzt um eine möglichst noch verkürzte Schulpflicht am Ende der Schulzeit und eine weitere Verkürzung der Studienzeiten durch Einführung entsprechend kürzerer Studiengänge, werden die Sozialkassen nochmals – diesmal schon in der Person und an der Person des Nachkommens – weiter bereichert.

Jenseits der diversen gesamtgesellschaftlichen Änderungen seelischer Art für alle Betroffenen kommt es bei alledem jedoch auch hier wieder zu der eingangs skizzierten „Tragik der Allmende“: Ausgerechnet all diejenigen Frauen, die infolge ihrer höchstpersönlichen Lebenssituation keine Chance haben, sozialversicherungspflichtig an dem allgemeinen Produktionsprozess ihrer Gesellschaft teilnehmen zu können, sehen in den vielerorts geleisteten staatlichen Subventionen für und an Kinder eine Möglichkeit, ihre eigene finanzielle Situation positiv zu beeinflussen. Bei ihnen kommt es zu einer – im Vergleich zum unbeeinflussten Ausgangszustand einer interventionsfreien Gesellschaft – überdurchschnittlichen Geburtenrate. Die Tragik der Allmende gebiert somit die Tragödie einer zunehmend ausgegrenzten Bevölkerungsgruppe.

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