Gesundheitsrationierung auf Staatskommando

Rund 90% der deutschen Bevölkerung sind inzwischen gesetzlich zwangskrankenversichert. Ihre „Versicherungen“ sind Krankenkassen, also öffentlich-rechtliche Körperschaften. Deren Finanzierung erfolgt nach altmarxistischer Theorie: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen; das heißt: Eingezahlt wird nach dem Maßstab des Lohneinkommens, entnommen nach dem Maßstab des Krankseins. Da diese politisch willkürliche, gesundheitsökonomische Zusammensetzung dessen, was nicht zusammengehört (was hat die Höhe von Arbeitseinkommen mit Arztkosten zu tun?), immer in den finanziellen Abgrund führt, ist das System dauerpleite. Es wird ununterbrochen aus Steuermitteln bezuschußt und nur so am Leben gehalten.

Die seit den 1970er Jahren ständig reformierte Gesetzesbaustelle „Kostendämpfung“ hat inzwischen eine solche Unzahl von Verwaltungsbehörden, Hilfsverwaltungsinstanzen und Metaprüfungsinstitutionen geschaffen, daß alleine deren Alimentierung hinreicht, um das System Monat für Monat in den ökonomischen Orkus zu reißen. Die internen Verwaltungskosten der Krankenkassenbehörden mit ihren rund 160.000 Angestellten gehören mit zum best gehüteten Geheimnis der Bundesrepublik Deutschland.

Da die Ressourcenextraktion bei den Versicherten mit inzwischen rund zwei Monatsgehältern pro Jahr langsam an ihre Akzeptanzgrenzen stößt, die einmal geschaffene Verwaltung jedoch – wie alle Staatsverwaltung – notorisch beseitigungsresistent ist, bleibt nur der Griff auf die andere Seite: Es müssen Leistungen gekürzt und Zahlungen an die sogenannten „Leistungserbringer“ im System gekappt werden, um das Konstrukt nicht vollends kollabieren zu lassen. Dies ist der Ausgangspunkt aller Rede von „Rationierung“ im Gesundheitssystem oder – moderner – „Priorisierung“, also der Idee, zu überlegen, welcher von mehreren Patienten die nur einmal vorhandene Spritze primär bekommen soll – und welcher nicht. You can’t have a pill and eat it, sozusagen.

Der etablierte politische Diskurs bewegt sich nun zwischen dem Ärztepräsidenten Jörg-Dietrich Hoppe hier und der kommunistischen Gesundheitsexpertin Martina Bunge aus der „Linken“ dort hin und her. Die Polit-Dinosaurierin aus dem Institut für Gesellschaftswissenschaften des ZK der SED fordert, es müsse „endlich“ die Bürgerversicherung kommen. Nur dies werde der absehbaren Zwei-Klassen-Medizin noch entgegenwirken können. Bürgerversicherung, das heißt für Martina Bunge: Gesetzliche Versicherung für alle! Anders gesagt: Wenn alle warten, warten sie wenigstens alle gleich lang. 30 Tage warten auf den Arzt macht, nach Einbeziehung weiterer 10% privatversicherter Klassenfeinde, 30 Tage minus 10% gleich nur noch 27 Tage warten – ein echter humanitärer Durchbruch.

Prof. Dr. Hoppe, der Arzt, fürchtet, es könne die Last des Arztes werden, seine begrenzten Mittel im Einsatz zwischen mehrere Patienten abwägend einsetzen zu müssen. Dies aber, sagt er, sei nicht die Aufgabe eines Arztes. Hier sei „die Politik gefordert“. Martina Bunge und alle anderen Bürokratiegläubigen wird es freuen. Staat und Verwaltung sollen am Krankenbett weiter mitreden dürfen. Das schafft Stellen im Ämter-Sektor. Doch die Ärzteschaft denkt weiter. Sie sieht die Furcht des Politikers, durch Priorisierungspolitik Sympathien bei denjenigen Wählern zu verlieren, die dann – schade, schade – keine Medizin mehr haben dürfen. Also denkt das Ärzte-Establishment über eine neue Behörde nach; eine, die gegen die Gefahren mehrheitlicher Wählerentscheidungen immunisiert ist. Vielleicht schaffen wir eine Art Zentralbank für Behandlungsgeld?

Quer durch das Diskussionsspektrum unangetastet bleibt nach allem die wesentlichste obrigkeitsstaatliche Prämisse des deutschen Gesundheitsrechtes: Für die Gesundheit der Versicherten sind primär die Krankenkassenbehörden zuständig; Patienten selbst haben nur – kein Witz, sondern geltender Gesetzeswortlaut! – eine Mitverantwortlichkeit: § 1 Fünftes Sozialgesetzbuch.

Wann fangen die Menschen in unserer freiwillig-bürokratischen Grundordnung an, die elementarste Frage zu stellen? Wann fragen sie nach dem Eigentümer ihres eigenen Körpers? Was ist es nur, das dem Kassenpatienten diese selbstzerstörerische Lust bereitet, sich dem Gesundheitsdiktat fremder Menschen und Mächte zu unterwerfen?

Seit Jahren beobachte ich nun ein faszinierendes Phänomen: In Vorträgen erkläre ich die Funktionsweisen unseres gesetzlichen Krankenversicherungssystems. Schonungslos zwar, aber klar und detailgetreu, ohne etwas wegzulassen und ohne etwas hinzuzufügen. Am nächsten Tag schreiben Journalisten dann, die Fehler des Systems seien „überspitzt“ oder „überzeichnet“ dargestellt worden. Merke: Die Realitäten des gesetzlichen Systems sind in einer Weise absurd, daß der normale Mensch sich ihr Sosein nicht vorstellen kann. Lieber verschließt er die Augen und vertraut auf den Staat. Und Martina Bunge lacht…

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