Arbeitsmarktpolitik mit Handschellen
Carlos A. Gebauer
Ministerialdirektor Hans-Joachim Stähr ist der "oberste Zollbeamte der Republik". Er arbeitet im Bundesfinanzministerium. Kürzlich stellte er nochmals klar, daß Schwarzarbeit Wirtschaftskriminalität ist. Sie führe zu Milliardenschäden. Wer schwarz arbeite, verhalte sich sozialschädlich. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit müsse intensiviert und auf eine ganz neue Grundlage gestellt werden. Im nichtgewerblichen Bereich müssten neue Straftatbestände erfunden, Strafbarkeitslücken geschlossen und Unrechtsbewußtsein geschaffen werden. Strafrechtliche Verurteilungen könnten - so Stähr - "jene sittenbildende Kraft entfalten, die bei der Gesamtheit der Rechtsgenossen die rechtlichen Maßstäbe für das eigene Verhalten setzt". Zusätzliche Beamte mit besser vernetzen Behörden sollten diesen Kampf aufnehmen. Im Mittelpunkt dieser staatlichen Sittenbildung "werden fiskalische Gesichtspunkte stehen". Die Erträge der Verfolgungsmaßnahmen kämen der Staatskasse zugute, um die Lohnnebenkosten zu senken. Bürger, die sich heute noch aus Unwissenheit über die gesetzlichen Möglichkeiten legaler Beschäftigung im Haushalt im Unklaren seien, sollten durch staatliche Aufklärungskampagnen wie Postwurfsendungen etc. über legale Leistungsnachfrage unterrichtet werden.
Die dargebrachte Argumentation des Ministerialdirektors muß allerdings erstaunen. Zwar ist die von Stähr beabsichtigte sittliche Bildung der Rechtsgenossen durch das Strafrecht natürlich absolut nicht zu vergleichen mit dem Leitsatz des sowjetischen Straflagers auf den Solowetzkij-Inseln ("Mit unserer eisernen Hand werden wir die Menschen zu ihrem Glück zwingen"). Doch jenseits aller ideologischen Meinungsverschiedenheiten sollte Einigkeit herrschen, daß ein Gedankengang stets nur dann überzeugen kann, wenn er nicht geradewegs in eine Sackgasse führt. Genau so aber liegen die Dinge hier. Ein Beispiel mag dies erweisen.
Der Langzeitarbeitslose L. hat finanzielle Not. Die Unterstützung ist
knapp. Daher arbeitet er schwarz. Hierbei fällt er auf. Er wird strafrechtlich
verurteilt. Weil er zuvor unbescholten war, muß er nicht sogleich in
das Gefängnis. Er erhält eine Geldstrafe. Die kann er nicht bezahlen.
Um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, braucht er Geld. Er arbeitet nochmals
schwarz. Wieder fällt er auf. Wieder wird er verurteilt. Diesmal muß
er umgehend in das Gefängnis. Er sitzt seine Gesamtfreiheitsstrafe aus
beiden Verurteilungen ab. Unterkunft und Verpflegung tragen öffentliche
Kassen. Entlassen aus der Haft sucht er Arbeit. Er ist aber nicht zu vermitteln.
Denn: Er ist vorbestraft. Er bezieht also Sozialhilfe - aus öffentlichen
Kassen. Die Hilfe wird weiter gekürzt. Für L. wird es enger. Endlich
erhält er doch noch ein Angebot, zu arbeiten. Schwarz. Wieder wird er
schwach. Wieder fällt er auf. Wieder kommt er in das Gefängnis.
Nun strauchelt seine Seele. Der Gefängnis-Psychologe therapiert. Kurz
nach seiner Entlassung attestiert ihm ein niedergelassener Therapeut dauerhafte
Arbeitsunfähigkeit. Einige Zeit später klebt er im Rahmen einer
Beschäftigungs-Therapie Plakate. Die Bundesregierung klärt millionenschwer
auf über die Antragsformulare für Haushaltshilfen bei der Bundesknappschaft.
Mehrfache Routine-Kontrollen diverser Hauptzoll-Streifen an seinen Plakatwänden
dringen nicht mehr zu ihm vor. Sein Psychiater hat einen therapieresistenten
Dämmerzustand attestiert. Er wird also nicht mehr auf der Aufklärungs-Homepage
"Zoll-stoppt-Schwarzarbeit.de" den Haftungsausschluß des Bundesfinanzministeriums
lesen können, wonach dieses keine Haftung übernimmt "für
den Wortlaut und die Geltung der eingestellten Rechtsvorschriften".