Vorhandene Sexualität gerecht verteilen!

Eine kleine geschlechtsunspezifische Groteske

von Carlos A. Gebauer

Die Demographen sind unerbittlich: Deutschland wird zunehmend älter. Erotik und Sexualität, sagt man, werden damit zu immer knapperen Gütern. Folglich sollte nur eine Frage der Zeit sein, bis die üblichen Verdächtigen auf den Gedanken kommen, die auf diesen Gebieten noch verfügbaren Reize und Schätze der Geschlechter zum Gegenstand staatlicher Zuteilung zu machen. Insbesondere wird man naheliegenderweise erklären, dass die individuelle Zuordnung der beschränkt vorhandenen Reserven keinesfalls einem wie auch immer gearteten freien Spiel der Kräfte überlassen werden darf. Sexualität ist schließlich keine Ware - es sei denn, sie wird von sozialversicherungspflichtigen und steuerzahlenden Prostituierten ausgeübt, was aber hier wirklich nicht das Thema ist.

Während schon heute die einen von Verabredung zu Verabredung jagen und in unverantwortlichem hormonellen Profitstreben ihre Abenteuerkonten schwindelerregend füllen, müssen die Benachteiligten und Zukurzgekommenen noch vergeblich auf die auch nur einfachste Liebkosung warten. Wie soll diese Lage aber erst bewältigt werden, wenn demnächst nur noch verwitwete Scheidungskinder auf schwer traumatisierte Trennungsopfer treffen, die mit dem anderen Geschlecht wirklich definitiv und endgültig abgeschlossen haben? Solche unbrüderliche und unschwesterliche Ungleichheit kann ein moderner Staat eigentlich nicht länger tatenlos hinnehmen! Was steht bei dieser Ausgangssituation zu erwarten?

Der heute herrschende, politikprägende Vulgärmarxismus hat bekanntlich durchgängig darauf hingewiesen, dass jedwede menschliche „Freiheit“ einer besonderen interpretatorischen Deutung bedarf. Bei einer endlich konsequenten Übertragung dieser sozialistischen Freiheitsleere aus dem rein politischen auf den Bereich auch der Sexualphilosophie kann sich daher folgerichtig nur eines ergeben: Sexuelle Freiheit bedeutet nicht das individuelle Freisein von sexuellen Übergriffen anderer, sondern wahrhaftige sexuelle Freiheit ist im wesentlichen das persönliche Freisein von sexueller Not. Und, Hand auf’s Herz meine Herren, wer hätte sich in seinem Leben noch nie über das geärgert, was mein Freund H. regelmäßig in die Worte kleidet: „Die größten Idioten kriegen immer die besten Frauen“? Doch – langsam! – es gibt Lösungen.

Wer also trotz emsigen Strebens und eifrigen Werbens an seinem Wohn- oder Arbeitsplatz – infolge von Hässlichkeit, Ungepflegtheit oder sonstiger Inkommunikativität – nicht teilhaben kann an angemessener, notwendiger und erforderlicher Sexualität, der könnte zur Durchsetzung seiner legitimen erotischen Partizipationsinteressen dann vielleicht bald auf staatliche Eingriffe setzen dürfen.

So wandelt sich mit der herrschenden sozialistisch-marxistischen Philosophie nämlich auch auf diesem Gebiet des menschlichen Lebens der Freiheitsgedanke vom reinen Abwehrrecht gegen klebrig-geifernde Hände schon bald zu einer juristisch einwandfreien Eingriffslegitimation in die intimen Besitz-Sphären der sexuell Vermögenden. Die Pflicht zur Duldung und Durchführung des Geschlechtsverkehrs mit Unattraktiven erstarkt dann endlich zur solidarischen Aktion im proletarischen Kollektiv. Die bisherige Geringschätzung der frustrierten Fortpflanzungsgelüste anderer durch das gezielte Vorenthalten von Körperkontakten wird damit ihr jähes Ende finden.

Für Theoretiker auf hohen Abstraktionsebenen ist bei alledem besonders eine wesentliche Neujustierung der heute noch herrschenden mitteleuropäischen Sexualmoral von Bedeutung: Mit den derzeit im mitteleuropäisch-westlichen Kulturkreis noch geltenden Gesetzen wird bekanntlich die sogenannte sexuelle Identität des einzelnen geschützt. Selbst anzügliche Bemerkungen am Arbeitsplatz können damit als unerwünschte sexuelle Übergriffe gewertet und beispielsweise zum Anknüpfungspunkt für fristlose Kündigungen o.ä. gemacht werden.

Ganz offensichtlich handelt es sich hierbei aber um in Wahrheit ganz rückständige, bei genauer Betrachtung wahrscheinlich sogar politisch völlig unkorrekte, spätkapitalistische Restbestände einer bürgerlichen Sexualmoral. Denn sie räumt den individuellen Sonderinteressen des einzelnen geschlechtlichen Besitzers und potentiellen erotischen Leistungserbringers den Vorrang vor den gesellschaftlichen Interessen an einer gleichberechtigten und gleichmäßigen Verteilung der vorhandenen Volkskörperlichkeit ein. Damit muß endlich Schluß sein! In einem Staat, der nicht verhindert, dass die Schönen immer schöner und die Häßlichen immer hässlicher werden, sind die elementaren menschenrechtlichen Belange des ortsüblichen Fortpflanzungsgeschehens greifbar ins Hintertreffen gelangt. Der Gesetzgeber ist also gefordert. Die geltenden Gesetzesregeln über zulässiges sexuelles Werben bedürfen – einschließlich aller Regeln über die sogenannte Belästigung am Arbeitsplatz – dringend einer tiefgreifenden Reform. Das liegt so evident auf der Hand, dass darüber gar nicht weiter gesprochen werden muß.

Konservative Feministinnen hatten ja schon traditionell darauf hingewiesen, dass die patriarchalischen Besitzinteressen eines einzelnen Mannes an dem Köper „seiner“ Frau mit den gesamtgesellschaftlichen Interessen an einer erfüllt gelebten weiblichen Sexualität nicht vereinbar sind. Hier aber kann nicht auf halbem Wege stehen geblieben werden. Vielmehr wird der überkommene bürgerliche Restbestand an maskulinen wie femininen Besitzinteressen im Zuge der gebotenen Gesetzesnovellen ebenfalls fortentwickelt werden können und müssen, gleichsam weg von „Mein Bauch gehört mir!“ zu „Eure Bäuche und Gesäße gehören uns allen!“.

Die Stärkung des Solidargedankens auch und gerade in bezug auf die menschliche Triebhaftigkeit wird das gesellschaftliche Bewusstsein in dieser anthropologisch so eminent wichtigen Frage maßgeblich von den Individualinteressen an einer exklusiv gelebten Zweisamkeit zugunsten einer offenen Sexualität befreien und damit zu einem insgesamt fortschrittlichen Körperbewusstsein führen. Also: Vorwärts mit Kommunalbrüsten und Gemeinwirtschaftslenden in eine sexuell gerechte Zukunft!

Bis diese Modernisierung des kollektiven Beischlafrechtes allerdings alle parlamentarischen Laken durchwühlt haben wird, werden wir Männer uns noch überkommen-traditioneller Strategien befleißigen müssen, um – wie es mein Freund H. ausdrückt – schon jetzt und bis auf legislativ weiteres an die richtig guten Frauen heranzukommen. Ich jedenfalls habe meine kleine Lösung gefunden, die Sie, Männer ebenso wie Frauen, einfach nachleben können: Werden sie einfach zum kompletten Idioten!

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